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Leistungsbeschreibung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten:

Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis oder die Stadt Peine stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.