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Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Leistungsbeschreibung

Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus oder einer energetischen Modernisierung von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. 

Den Antrag auf ein Darlehen zur Mietwohnraumförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden).

•    Die geförderte Wohnung darf im Rahmen der Zweck- oder Belegungsbindung nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
•    Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Es wird bei Zustandekommen der Wohnraumförderung ein einmaliges Bearbeitungsentgelt sowie ggf. laufende Verwaltungskosten durch die NBank erhoben.

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

•    Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) 
•    Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der NBank.