Wählbarkeitsbescheinigung
Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).
Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben