Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Es ist auch möglich ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Hierfür ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Für die Online-Beantragung:
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
- Ausweis App 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Für die Online-Beantragung:
- elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 13,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 14 Tage
Die Anträge werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn bearbeitet. Sofern der/die Antragsteller/in die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, ist aufgrund der Abfrage des Strafregisters des Herkunftsmitgliedstaates mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen (siehe o.a. Link „Führungszeugnis online beantragen“).
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.