Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Peine ist bemüht, ihre Webseiten und Online-Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtline (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Serviceportal https://service.stadt-peine.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Serviceportal ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bzw. der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) nicht vollständig vereinbar. Ein unabhängiger BITV-Test durch die BIK steht noch aus. Eine stetige Verbesserung ist geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

Dokumente und –Formulare in verschiedenen Formaten (PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X)):

Nicht alle PDF-Dateien auf der Webseite sind barrierefrei. Neu eingestellte Dateien sollen künftig in barrierefreier Version erstellt und ältere durch solche ersetzt werden.

Auch die generierten PDF als Ergebnis der Erfassung über einen Formularassistenten sind nicht vollständig barrierefrei.

Redaktionelle Hinweise / Leichte Sprache:

Inhalte in leichter Sprache sind bisher nicht enthalten. Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise auf dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Vorlesefunktion:

Eine integrierte Vorlesefunktion wird nicht angeboten. Die Seiten sind jedoch so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern gelesen werden können.

Verlinkungen zu externen Diensten:

Über das Serviceportal sind externe Antragsdienste bzw. Webseiten oder auch Erläuterungsvideos von Dritten verlinkt.

Die Verlinkungen zu den externen Anbietern außerhalb von service.peine.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.04.2024 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstüberprüfung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu bestehenden Barrieren im Zusammenhang mit dem Serviceportal? Dann kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an egovernment@stadt-peine.de, per Telefon unter 05171/49-9375 oder über die Postanschrift

Stadt Peine
Kantstr. 5
31224 Peine

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de