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Straßenreinigungsgebühren: Festsetzung


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Peine führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren erhoben.

Es sind keine Unterlagen einzureichen.

Es fallen Straßenreinigungsgebühren in der jeweils geltendesn Fassung gemäß der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Peine an. Weitere Kosten entstehen bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säuminiszuschläge). 

Die Straßenreinigungsgebühr wird in der Regel vierteljährig zur Mitte eines Quartals fällig: 

  • 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November