Bewerbung als Wahlhelfer/-in
Leistungsbeschreibung
Jede Wahl ist ein elementarer Bestandteil der Demokratie. Bei der Stadt Peine werden Wahlvorstände zum Teil mit Freiwilligen, wie z. B. mit Bediensteten der Stadt Peine sowie auch anderer Behörden und mit Wahlberechtigten, die von den politischen Parteien gemeldet werden, besetzt. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand der Stadt Peine ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Verfahrensablauf
Vor dem nächsten Wahltermin werden Sie, soweit noch Bedarf besteht, in den Wahlvorstand berufen. Rechtzeitig vor der Wahl werden Sie dann zu einer Wahlschulung eingeladen, in der Sie alles Wichtige über den Wahlablauf erfahren. Sie benötigen also keine Vorkenntnisse, um ein Wahlehrenamt ausüben zu können.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Was sollte ich noch wissen?
Auch Sie können als Mitglied des Wahlvorstandes aktiv bei der Durchführung einer Wahl mitarbeiten, wenn Sie für die jeweils anstehende Wahl wahlberechtigt sind und im Gebiet der Stadt Peine
(Kernstadt Peine, Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Landwehr, Röhrse,
Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum, Wendesse, Woltorf) Ihren Wohnsitz haben.
Melden Sie sich als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer!
Hinweise / Besonderheiten
Die Anmeldung kann hier online und unabhängig davon, ob in Kürze eine Wahl durchgeführt wird, erfolgen.
Als Entschädigung für die Übernahme des Wahlehrenamtes erhalten sie zurzeit 50 € Erfrischungsgeld (Barauszahlung).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlzentrale freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen!