BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Auskunft über die Steuer-Identifikationsnummer


Leistungsbeschreibung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.

Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Steueridentifikationsnummer bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland / Wegzug ins Ausland vor dem 01.07.2007

Wenn Sie sich bei ihrer Meldebehörde anmelden, leitet diese Ihre Daten zwecks Vergabe der Steueridentifikationsnummer an die zuständige Stelle weiter. Über die Vergabe Ihrer Steueridentifikationsnummer werden Sie von der zuständigen Stelle durch ein Mitteilungsschreiben informiert.

Steueridentifikationsnummer für neugeborene Kinder

Auch Neugeborene erhalten von der zuständigen Stelle eine Steueridentifikationsnummer.

Sie haben keine Steueridentifikationsnummer erhalten?

Sie haben innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten? Sie können dann der zuständigen Stelle Ihre persönlichen Daten mitteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

Die steuerliche Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer und wird durch das Bundeszentralamt für Steuern für alle Einwohner/-innen Deutschlands zentral vergeben. Sie dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht. Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich nicht bei Umzug oder Heirat.

Falls Sie Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten haben oder diese nicht mehr auffindbar ist, finden Sie diese auch

  • im Einkommensteuerbescheid
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
  • im Informationsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZST).

Wenn Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, können Sie eine Auskunft zu Ihrer Steuer-ID im Bürgerbüro der Stadt Peine beantragen, wenn Sie in Peine mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Steuer-ID wird ausschließlich auf dem Postweg an die betroffene Person übersendet. Eine Versendung an Dritte ist ausnahmslos nicht möglich.

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeszentralamt für Steuern.

Jede in Deutschland steuerpflichtige Personenerhält eine Steueridentifikationsnummer.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Bundesministerium der Finanzen

04.08.2017