Antrag auf Vergabe von Nutzungszeiten in Turn- und Sporthallen
Antrag auf Vergabe von Nutzungszeiten in Turn- und Sporthallen
Leistungsbeschreibung
Die städtischen Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen sowie die Kreissporthallen im Gebiet der Stadt Peine können zu Trainingszwecken, Wettkämpfen und weiteren sportlichen Veranstaltungen genutzt werden.
Sie können eine einmalige, dauerhafte oder befristete Nutzung über das Online-Formular beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Wochenendnutzungen von einzelnen Sporthallen über den Kreissportbund Peine e.V. zu beantragen sind.
Der Antrag ist von einem Verein, Verband, anderen Gruppen und/oder Vereinigungen einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Stadt Peine ist ausschließlich zuständig für die Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen im Gebiet der Stadt Peine, hierzu gehören die Hallen in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen Dungelbeck, Duttenstedt, Essinghausen, Handorf, Rosenthal, Schmedenstedt, Stederdorf, Vöhrum und Woltorf.
Weitere Informationen über die Nutzung von städtischen Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen erhalten Sie von den genannten Kontaktpersonen.
Die weiteren Turn- und Sporthallen werden durch den Landkreis bzw. die jeweilige Gemeinde verwaltet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine frühzeitige Antragstellung vor den Nutzungsterminen von möglichst 4 Wochen ist jedoch erforderlich.
Rechtsgrundlage
Benutzungsordnung für städtische Turn- und Sporthallen in der Stadt Peine
Nutzungsordnung für die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen im Landkreis Peine