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Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten


Leistungsbeschreibung

Haus- und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, Akteneinsicht in ihre Haus-/Bauakten zu beantragen.

Die Stadt Peine ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche der Stadt Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum / Landwehr, Wendesse und Woltorf.


Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Aus den vorhandenen Baugenehmigungen können Auszüge erworben werden.

Die Durchführung der Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht bereits bei Vorbereitung der Akteneinsicht (Vorgangsermittlung/Archivrecherche etc.).

Die Höhe der Kosten können Sie weiter unten im Text entnehmen. Diese Gebühren sind gem. § 1 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 NVwKostG auch dann zu entrichten, wenn die Akteneinsicht von Ihnen trotz Vorbereitung nicht in Anspruch genommen wird.

Die Akteneinsicht erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Angabe einer Telefonnummer oder vorzugsweise einer E-Mailadresse ist daher zwingend erforderlich. Ein Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine wird sich nach einer Vorsichtung, ob Unterlagen für das angefragte Objekt vorhanden sind, mit Ihnen in Verbindung setzen.

Eine Akteneinsicht durch den Eigentümer wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung/Vollmacht  des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Eigentumsnachweis (z. B. aktueller Grundsteuerbescheid/Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein)
  • ggf. Vollmacht des Eigentümers

Auszug aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -)

  • Akteneinsicht - nach Zeitaufwand, mindestens 14,00 € (Nr. 1.2.1 AllGO)
  • Kopien bis DIN A 3 (1 – 50): 0,60 € (Nr. 1.2.1.1 AllGO)
  • Kopien bis DIN A 3 (ab 51): 0,17 € (Nr. 1.2.1.2 AllGO)
  • Kopien DIN A 2: 5,00 € (Nr. 1.1.2.2  AllGO)
  • Kopien DIN A 1: 10,00 € (Nr. 1.1.2.2  AllGO)
  • Kopien DIN A 0: 15,00 € (Nr. 1.1.2.2  AllGO)
  • Elektronische Datei: 5,00 € (Nr. 1.2.5.1 AllGO)

Ein Abfotografieren der Bauvorlagen ist möglich.
Hierbei fällt in der Regel lediglich die Mindestgebühr in Höhe von 14,00 Euro an. Bei größeren Aktenumfängen behält sich die Stadt Peine vor, ausnahmsweise eine höhere Gebühr zu erheben.

  • § 1 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG)
  • § 6 Absatz 1 Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG)