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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Für die Beantragung einer Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis bei der Stadt Peine können Sie derzeit zwischen zwei verschiedenen Online-Antragsstrecken wählen: 

  • möchten Sie den Status Ihres Antrages nachverfolgen, so nutzen Sie die Antragsstrecke über unser Bauportal mit Nutzerkonto und elektronischer Unterschrift (Authentifizierung).
    Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag geleitet und der Verfahrensablauf wird erläutert.

  • andernfalls steht Ihnen ein Online-Formular ohne eine Registrierung zur Verfügung.

Spezielle Hinweise

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum / Landwehr, Wendesse und Woltorf.

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse.

Spezielle Hinweise
  • Eigentumsnachweis
  • Vollmacht des Eigentümers, einschließlich eines Eigentumsnachweises
  • Darstellung des berechtigten Interesses.

Spezielle Hinweise

Die Erstellung von Auszügen bzw. Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

Die Gebühr beträgt derzeit 30 € je Flurstück.