Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung einer Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis bei der Stadt Peine können Sie derzeit zwischen zwei verschiedenen Online-Antragsstrecken wählen:
- möchten Sie den Status Ihres Antrages nachverfolgen, so nutzen Sie die Antragsstrecke über unser Bauportal mit Nutzerkonto und elektronischer Unterschrift (Authentifizierung).
Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag geleitet und der Verfahrensablauf wird erläutert. - andernfalls steht Ihnen ein Online-Formular ohne eine Registrierung zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum / Landwehr, Wendesse und Woltorf.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eigentumsnachweis
- Vollmacht des Eigentümers, einschließlich eines Eigentumsnachweises
- Darstellung des berechtigten Interesses.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erstellung von Auszügen bzw. Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.
Die Gebühr beträgt derzeit 30 € je Flurstück.