Entgegennahme von E-Rechnungen
Entgegennahme von E-Rechnungen
Textblöcke ein-/ausklappenDurch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz.
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Niedersachsen erbringt, können Sie Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format stellen und übersenden. Eine reine PDF-Datei ist keine E-Rechnung! Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten der Übermittlung zur Verfügung:
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- E-Mail an eRechnung@niedersachsen.de
- Weberfassung oder Upload im zentralen eRechnungseingang Niedersachsen
Bitte geben Sie für die Übermittllung von allen E-Rechnungen an die Stadt Peine, Kantstr. 5, 31224 Peine, die Leitweg-ID 031570006006-0-69 an. Aus technischen Gründen kann nur eine Rechnung pro E-Mail verarbeitet werden.
Verfahrensablauf
Erstellen Sie Ihre XRechnung im Niedersächsichen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder in Ihrem ERP-System. Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an eRechnung@niedersachsen.de oder laden sie im NAVO hoch. Geben Sie in der eRechnung die Leitweg ID der Stadt Peine 031570006006-0-69 an. Die eRechnung wird an den Rechnungsempfänger weitergeleitet. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
Was sollte ich noch wissen?
BUS: https://service.niedersachsen.de/
Informationsseite E-Rechnung Niedersachsen: https://rechnung.niedersachsen.de/startseite/