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Briefwahl, Beantragung


Leistungsbeschreibung

Wie und wo beantrage ich Briefwahl?

Wählerinnen und Wähler, die an der Bundestagswahl durch Briefwahl teilnehmen wollen, können ab Montag, den 10. Februar 2025 in der Briefwahlstelle unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sowie ihres Personalausweises einen Wahlschein beantragen und die Briefwahl direkt vor Ort durchführen.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses Peine, Kantstr. 5, 31224 Peine und ist während der folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:

Montag und Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr,
Dienstag: 10.00 Uhr - 16.00 Uhr,
Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr,
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 

Als ergänzendes Angebot zu diesen Zeiten ist die Briefwahlstelle der Stadt Peine auch zusätzlich am Samstag, 15. Februar 2025 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten an die Wählerinnen und Wähler wird derzeit vorbereitet.

WICHTIGE HINWEISE aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl:

Zu beachten ist, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann voraussichtlich frühestens ab dem 05. Februar 2025 erfolgen.

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, möglichst in ihrem Wahlraum am Wahltag, dem 23. Februar 2025 oder der Briefwahlstelle im Rathaus ab dem 10. Februar 2025 zu wählen.

Durch die kürzeren Fristen besteht die Gefahr, dass Briefwahlunterlagen möglicherweise nicht rechtzeitig beantragt, versendet oder zurückgesendet werden können. Die persönliche Stimmabgabe gewährleistet, dass die Stimme sicher und rechtzeitig berücksichtigt wird.

Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (siehe Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) darf für bis zu vier weiteren wahlberechtigten Personen der Antrag auf Briefwahl gestellt sowie die Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr beim Landkreis Peine, Burgstr. 1, 31224 Peine eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen. 

Sollten Wahlunterlagen aus dem Ausland versendet werden, ist die Frankierung und die Postlaufzeiten zu beachten.

Die Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:

  • Online vom 15. Januar bis 16. Februar 2025 über den Link "Briefwahlunterlagen beantragen" sowie auf der Internetseite der Stadt Peine unter „Aktuelle Meldungen“.
  • Online per Smartphone und QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte befindet und gescannt werden muss.
  • Per E-Mail an: buergerbuero@stadt-peine.de
  • Per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (= Wahlscheinantrag).
  • Per Post: Stadtverwaltung Peine, Wahlamt, Kantstraße 5, 31224 Peine

Eine telefonische Antragstellung oder über SocialMedia ist nicht möglich.