Einzugsermächtigung / SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung / SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Leistungsbeschreibung
Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigen Sie die Stadt Peine Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen. Dies dient zur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen an die Stadtverwaltung.
Die Stadt Peine berücksichtigt dabei mögliche Änderungen in der Höhe regelmäßig zu zahlender Beträge und sorgt selbst für eine fristgerechte Abbuchung.
Für die Erteilung des Sepa-Lastschriftmandates haben Sie zwei Möglichkeiten.
Entweder können Sie sich als Kontoinhaber/-in über die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises online verifizieren und das Lastschriftmandat somit digital erteilen. Alternativ können Sie das Mandat digital ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben der Stadt Peine per Brief oder persönlicher Abgabe zukommen lassen. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird aktuell für Folgendes angeboten:
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Sondernutzung
- Grundbesitzabgaben
- Pacht/Miete
- Marktstände
- Hundesteuer
- Unterkünfte
- Kindertagesstätten
Bitte achten Sie bei der Erteilung eines Lastschriftmandates stets auf ausreichende Kontodeckung.
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist der Besitz eines Bankkontos beziehungsweise die Vollmacht zur Erteilung von einer Abbuchungserlaubnis für das Bankkonto eines Dritten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, kann Ihre Bank eine Rücklastschriftgebühr erheben, die die Stadt Peine Ihnen in Rechnung stellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Rechtsgrundlage
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kontoführenden Stelle
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften Regelwerke des European Payments Council (European Payments Council Rulebooks)