BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Einzugsermächtigung / SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Leistungsbeschreibung

Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigen Sie die Stadt Peine Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen. Dies dient zur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen an die Stadtverwaltung.

Die Stadt Peine berücksichtigt dabei mögliche Änderungen in der Höhe regelmäßig zu zahlender Beträge und sorgt selbst für eine fristgerechte Abbuchung.

Für die Erteilung des Sepa-Lastschriftmandates haben Sie zwei Möglichkeiten. 

Entweder können Sie sich als Kontoinhaber/-in über die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises online verifizieren und das Lastschriftmandat somit digital erteilen. Alternativ können Sie das Mandat digital ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben der Stadt Peine per Brief oder persönlicher Abgabe zukommen lassen. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

Das SEPA-Lastschriftverfahren wird aktuell für Folgendes angeboten:

  • Gewerbesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Sondernutzung
  • Grundbesitzabgaben
  • Pacht/Miete
  • Marktstände
  • Hundesteuer
  • Unterkünfte
  • Kindertagesstätten

Bitte achten Sie bei der Erteilung eines Lastschriftmandates stets auf ausreichende Kontodeckung. 

Voraussetzung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist der Besitz eines Bankkontos beziehungsweise die Vollmacht zur Erteilung von einer Abbuchungserlaubnis für das Bankkonto eines Dritten. 

Es fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, kann Ihre Bank eine Rücklastschriftgebühr erheben, die die Stadt Peine Ihnen in Rechnung stellt.

  • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
  • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
  • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.