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Beantragung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie an einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Die Meldebescheinigung wird häufig gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder sonstigen Stellen als Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift benötigt.

Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Inhalt der Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:

  • Familienname
  • Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens)
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften mit Kennzeichnung von Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.

Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.

Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Angaben zu

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • derzeitigen Anschriften sowie
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Wenn weitere Angaben, wie z. B. das Geburtsdatum der Person benötigt werden, kommt ggf. die Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung in Betracht.

Die erweiterte Meldebescheinigung darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft auch Angaben enthalten zu

  • früheren Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitigen Staatsangehörigkeiten
  • früheren Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung können Sie bequem über die nebenstehenden Links online beantragen und bezahlen. Der Antrag wird am nächsten Werktag bearbeitet. Die Übersendung erfolgt per Post.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.