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Leistungsbeschreibung

Kommunale Ehrungen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.
Informationen zu den individuellen Rahmenbedingungen sind in entsprechenden Ehrungsrichtlinien zu finden.

Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Ehe- und Altersjubiläen

In Anerkennung für besondere Altersjubiläen (ab 80 Jahre) oder Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) wird automatisch ein Glückwunschschreiben der/des Hauptverwaltungsbeamten versendet.

Auf Wunsch kann eine persönliche Gratulation vereinbart werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.