Veranstaltung: Anzeige
Veranstaltung: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. Handelt es ich um eine Großveranstaltung mit mehr als 5000 Teilnehmern oder besteht ein erhöhtes Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, verlängert sich diese Frist auf 3 Monate.
An wen muss ich mich wenden?
Das Ordnungsamt der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 8 Wochen
bei Großveranstaltungen 3 Monate
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)