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Leistungsbeschreibung

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

nicht angegeben

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

nicht angegeben

nicht angegeben

nicht angegeben