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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden


Leistungsbeschreibung

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

nicht angegeben

  • wieder gefundener Reisepass

Es fallen keine Gebühren an.

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

nicht angegeben

nicht angegeben

nicht angegeben