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Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN


Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause oder
  • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).

2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.

Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Es fallen keine Gebühren an. Das (Neu-)Setzen der PIN ist gebührenfrei.

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Nicht angegeben