BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich


Leistungsbeschreibung

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

An Ihr örtliches Bürgeramt

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Es fallen keine Gebühren an.

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.