Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.