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Erteilung von Informationen zum Online-Ausweis


Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

Nicht angegeben

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Es fallen keine Gebühren an.

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Nicht angegeben

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