Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Festsetzung
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die von der Stadt bzw. Gemeinde für das Halten eines Hundes erhoben wird. Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, ihn bei der Gemeinde anzumelden und die festgesetzte Steuer zu zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der jeweiligen Hundesteuersatzung und nach der Anzahl der gehaltenen Hunde. Bei Abgabe, Verkauf, Wegzug aus der Stadt Peine oder Tod des Hundes muss ebenfalls eine Abmeldung erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Hunde werden mithilfe eines An- bzw. Abmeldeformulars bei der Stadt Peine an- bzw. abgemeldet. Nach An- bzw. Abmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid für die Hundesteuer.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in der Kernstadt Peine oder den umliegenden Ortschaften (Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf) wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Stadt Peine.
Sollten Sie in einer anderen Gemeinde des Landkreises Peine Ihren Wohnort haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
Sie sind Halter eines 3 Monate oder älteren Hundes und wohnen in der Stadt Peine, dann müssen Sie Ihren Hund zur Hundesteuer anmelden. Dies gilt ferner für diejenigen, die einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen haben oder auf Probe oder zum Anlernen halten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert oder steuerfrei gehalten wird. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Stadt Peine, benötigen Sie eine
- Registrierung im Nds. Hunderegister,
- den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis),
- eine Hundehaftpflichtversicherung und
- die Chipnummer des Hundes.
- Zusätzlich müssen Angaben zum Namen, Geschlecht, Rasse, Zuzug bzw. Erwerb und eventuelle Verkäufer/in des Hundes gemacht werden
Nach Wegzug, Verkauf, Abgabe oder Tod des Hundes, muss dieser von der Hundesteuer abgemeldet werden. Für die Abmeldung wird ebenfalls ein Formular benötigt und ggfs. eine Bescheinigung vom Tierarzt/Tierärztin, die/der den Tod des Hundes bestätigt.
Welche Gebühren fallen an?
Das Halten des ersten Hundes im Stadtgebiet Peine wird mit 96,00 € berechnet. Jeder zweite Hund wird mit zusätzlichen 144,00 € und jeder weitere Hund mit zusätzlichen 168,00 € berechnet. Sollte der Hund erst im Laufe des Jahres angemeldet werden, so wird die Hundesteuer entsprechend angepasst.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen 14 Tagen bei der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Hinweis: Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
- Hundesteuersatzung der Stadt Peine