BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Reisepass Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. 

Der Reisepass 
   •    ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
   •    hat einen Chip und ist
   •    für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. 

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. 
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Sofern Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass besitzt, kann dieser weiterverwendet werden, bis die Gültigkeit ausläuft, die Angaben nicht mehr zutreffen oder das Foto zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes nicht mehr ausreicht. 

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). 

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
   •    Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
   •    Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein. 

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihres Wohnortes oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. 

Sollten Sie einen neuen Reisepass aufgrund einer Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel benötigen, können Sie diesen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Dies könnte nützlich sein, sofern Sie eine Reise ins Ausland geplant haben. Es ist allerdings zu beachten, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Reisepasses mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Reisepass ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Reisepass erneut gebührenpflichtig beantragen. 

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dieser ist höchstens 1 Jahr gültig und wird nur dann ausgestellt, sofern eine Beantragung des Reisepasses im Expressverfahren nicht ausreichend ist. Hier muss die Dringlichkeit durch Buchungsbestätigungen (z. B. Hotel- oder Flugbuchung) belegt werden. Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung. 
Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass in einigen Ländern nicht anerkannt wird, da dieser keinen Chip enthält, auf welchem Ihre Daten gespeichert sind. 

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren. 

Sie können den Antrag bei dem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. Zusätzlich ist es hier notwendig, vorab Kontakt zu der Behörde außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes aufzunehmen, da in jedem Fall eine Ermächtigung von der Hauptwohnsitzgemeinde eingeholt werden muss. 

Zusätzliche Reisepässe

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel 
   •    In einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
   •    Für eine Fluggesellschaft oder Schifffahrtslinie arbeiten. 
Nur ein allgemeiner Wunsch nach einem zweiten Reisepass oder häufige Auslandsreisen sind als Begründung nicht ausreichend. Bitte belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit schriftlichen Bestätigungen. 

Seit dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepasse nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen. 

  1. Antragstellung: Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen. 
    Wichtig: Für Personen unter 18 Jahren ist die Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile notwendig. 
  2. Passfoto: Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden. Wichtig: Bei Säuglingen wird empfohlen, das Foto in einem Fotostudio aufnehmen zu lassen, da die Fotokabine vor Ort nicht für Säuglinge ausgelegt i
  3. Herstellung: Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. 
  4. Abholung: Sie holen Ihren fertigen Reisepass bei Ihrem Bürgeramt ab. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen. Bei Personen unter 18 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person den Ausweis abholen.  Falls Sie einen alten Reisepass besitzen, muss dieser in jedem Fall mitgebracht werden. Dieser kann entweder entwertet wieder ausgehändigt oder von der Behörde vernichtet werden. 
  5. Direktversand: Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Reisepass gewählt haben, erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Reisepass) bei der Antragstellung entwertet wird. Hinweis: Für den Direktversand wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro berechnet. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet. 

Sollten Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sein, sich allerdings mit ständigem Wohnsitz im Ausland aufhalten, liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. 

Kontaktformular des Auswärtigen Amts

•    Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. 
•    Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend. 
     o    Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein. 
•    Bei Kindern unter 18 Jahren: 
     o    Sie sind sorgeberechtigt. 
•    Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
     o    einer Strafverfolgung, 
     o    einer Strafvollstreckung oder
     o    einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. 

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: 
•    Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Reisepass nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. 

•    Identitätsnachweis, zum Beispiel:
     o    Personalausweis
     o    Alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
•    Aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild
•    gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
•    gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
     o    Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
     o    Familienbuch
     o    Erklärung über die Namensführung
•    Bei Personen unter 18 Jahren: Einverständnis der Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
     o    Bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Sofern der Reisepass für eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden soll, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt: 
•    Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellsten Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist;
•    Wenn Ihr ausländischer Wohnort auf dem Reisepass eingetragen werden soll: zusätzlich ein Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel Ausländerausweis, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen. 
•    Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde
•    ggf. Einbürgerungsurkunde
•    ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

Bei Bedarf kann in Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein. 

  • 70,00 € (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • 37,50 € (6 Jahre gültig) für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 32,00 € Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren 
  • 22,00 € Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
  • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass
  •   8,00 € Gebühr für ein Passfoto, wenn es direkt bei der Stadt Peine erstellt wird
  • 15,00 € Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Falls die Behörde, bei der Sie den Reisepass beantragen möchten, nicht für Sie zuständig ist, verdoppeln sich die Kosten für einen Reisepass. 

Eine Frist zum Beantragen eines Reisepasses gibt es nicht.

4-6 Wochen ab Antragstellung, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. 
Sofern Sie den Reisepass im Expressverfahren beantragt haben, dauert es in der Regel 4 Werktage, bis Sie den Reisepass abholen können.