Angebote der Jugendarbeit
Angebote der Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
- Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
- lernen, eigenverantwortlich zu handeln
- motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:
- Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
- Sport treiben
- spielen und Gleichaltrige treffen
- sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
- andere Kulturen kennenlernen
- sich erholen
- sich beraten lassen
Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
- in offenen Jugendtreffs oder -zentren
- auf Ferienreisen
- bei politischer Bildung
- beim Sport
- bei Medien- oder Kulturprojekten
- Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Voraussetzungen
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.