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Angebote der Jugendarbeit


Leistungsbeschreibung

Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.

Sie können in der Jugendarbeit:

  • Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
  • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
  • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren

Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:

  • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
  • Sport treiben
  • spielen und Gleichaltrige treffen
  • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
  • andere Kulturen kennenlernen
  • sich erholen
  • sich beraten lassen

Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:

  • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
  • auf Ferienreisen
  • bei politischer Bildung
  • beim Sport
  • bei Medien- oder Kulturprojekten
  • Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Sie sind nicht älter als 27 Jahre.

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

  • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
  • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
  • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit

Es entstehen keine Kosten.

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.