Hundesteuer Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung erfolgt bei der Stadt Peine.
Zudem ist eine gesonderte Abmeldung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Peine durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen zwei Wochen, nachdem der Hund
veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der
Stadt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/ der Hundehalter aus
der Stadt wegzieht. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der
Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.