Hundesteuer Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Steuerpflichtig ist nach § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Peine in der aktuell gültigen Fassung, wer einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen 14 Tagen bei
der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Hierbei ist die Rasse des Hundes anzugeben.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als
angeschafft.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer beträgt jährlich:
- 96,00 € für einen Hund
- 144,00 € für den zweiten Hund
- 168,00 € für jeden weiteren Hund
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen 14 Tagen bei
der Stadt Peine schriftlich anzuzeigen.