Voranmeldung eines Umzuges oder Zuzuges
Voranmeldung eines Umzuges oder Zuzuges
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ein Umzug oder ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
- Umzug voranmelden: Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen.
- Zuzug voranmelden: Sie können einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden, wenn Sie bisher noch keine Wohnung in der Stadt Peine haben.
Rechtsgrundlage
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen.
Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit und bei Bedarf den online ausgefüllten Antrag, den Sie sich nach Abschluss der Meldung ausdrucken können.
Sofern Sie kein Eigentümer/Eigentümerin sind, ist zusätzliche eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Sie können gerne ohne Terminvereinbarung ins Bürgerbüro kommen oder bequem online vorab einen Termin unter Online-Terminvereinbarung der Stadt Peine (hannit.de) buchen.
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach Um- bzw. Zuzug innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in die Sie gezogen sind, an- bzw. ummelden müssen.