Elektronische Wohnsitzanmeldung als Hauptwohnsitz
Elektronische Wohnsitzanmeldung als Hauptwohnsitz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist es verpflichtend, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Sofern Sie von einer anderen Stadt oder Gemeinde zuziehen, müssen Sie sich nicht bei Ihrem ehemaligen Wohnort abmelden. Es reicht eine Anmeldung bei der Stadt Peine.
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldepflicht bequem von Zuhause aus nachkommen. Sie benötigen dafür lediglich Ihre Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie nicht Eigentümer des Wohnraums sind), Ihren Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und ein BundID-Nutzerkonto.
Hilfestellung zur Einrichtung des Kontos und der Online-Funktion finden Sie im Bereich „Verwandte Dienstleistungen“.
Möchten Sie Ihre Wohnsitzanmeldung nicht elektronisch durchführen, können Sie auch jederzeit zu den Öffnungszeiten ins Bürgerbüro der Stadt Peine kommen und Ihre Anmeldung durchführen.
Verfahrensablauf
Zur Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto und einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion. Zusätzlich benötigen Sie noch Ihre Wohnungsgeberbestätigung, sofern Sie nicht selbst Eigentümer/-in des Wohnraums sind.
Um mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung zu beginnen, klicken Sie einfach auf den orangenen Button „Elektronische Wohnsitzanmeldung“. Dort steht Schritt für Schritt beschrieben, wie Sie vorgehen müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt in die Sie gezogen sind.
Die Stadt Peine ist für folgende Gebiete zuständig: Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse, Woltorf und Kernstadt.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden des Landkreises Peine (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg) ihre eigenen Einwohnermeldeämter haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die digitale Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:
- ein BundID-Konto
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte inklusive PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Hinweis für iPhone-Nutzer: Auf Grund von Änderungen der Standardkonfiguration durch Apple kann es gelegentlich zu Fehlfunktionen beim Scannen des Ausweises (Online-Ausweisfunktion) kommen. Aktualisieren Sie in diesem Fall bitte auf die neueste iOS-Version und scannen Ihren Ausweis erneut. - die AusweisApp ab Version 1.24.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Diese können Sie über den folgenden Link abrufen: Vordruck Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Eine nicht rechtzeitige Anmeldung stellt gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße bis 1.000,- € geahndet werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Werktage. Nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung und die Aufkleber für Ihre vorhandenen Dokumente (Personalausweis und Reisepass).
Links & Onlinedienste
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Voranmeldung eines Umzuges oder ZuzugesBundID - Infos zum Nutzerkonto für Privatpersonen