Verlusterklärung eines Personalausweises
Verlusterklärung eines Personalausweises
Textblöcke ein-/ausklappenPersonalausweis Meldung wegen Verlust
Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
Kosten: keine
Bearbeitungsdauer: keine
Fristen: unverzüglich
zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Eventuell muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten.
Es ist möglich, dass der verlorene oder gestohlene Personalausweis bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wird.
In diesem Fall muss einen Wiederauffindenanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte. Sollte die elektronische-Identitätsnachweis-Funktion (eiD-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden.
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- Ersatzdokumente, wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Rechtsbehelf
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen notwendig: Ja
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum neuen Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
- Informationen über den Verlust oder Diebstahl des Personalausweises auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
- Information on the new ID card on the ID card portal of the Federal Ministry of the Interior and for Home Affairs (BMI)
- Information on the loss or theft of an ID card on the ID card portal of the Federal Ministry of the Interior and for Home Affairs (BMI)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport