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Verlusterklärung eines Personalausweises


Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Eventuell muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten.

Es ist möglich, dass der verlorene oder gestohlene Personalausweis bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wird.

In diesem Fall muss einen Wiederauffindenanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte. Sollte die elektronische-Identitätsnachweis-Funktion (eiD-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden.

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.

  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Spezielle Hinweise
  • Ersatzdokumente, wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Gebühr: kostenfrei
Bei Verlustmeldung

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport