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Verlusterklärung eines Personalausweises


Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Eventuell muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. 

Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten, da der verlorene oder gestohlene Personalausweis möglichweise bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben werden könnte. 

In diesem Fall muss eine Wiederauffindungsanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine weitere Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte, vor allem, wenn Sie ins Ausland verreisen. Denn erst, wenn Sie Ihren Ausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sollte die elektronische Identitätsnachweis-Funktion (eID-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden. 

Verloren gemeldete Ausweisdokumente werden in die polizeiliche Sachfahndung aufgenommen und dadurch weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Bei einer Wiederauffindungsanzeige wird die Löschung der Sachfahndung veranlasst. Ausländische Behörden nehmen jedoch nicht immer Rücksicht auf eine solche Rücknahme der Sachfahndung, daher kann es für den Dokumenteninhaber selbst bei ordnungsgemäßer Anzeige der Wiederauffindung noch zu Problemen kommen. In diesem Fall wird geraten, einen neuen Personalausweis zu beantragen. 

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. 

Sie können online einen Termin für die Verlustmeldung vereinbaren oder auch jederzeit zu den Öffnungszeiten vorbeikommen. Wenn möglich, bringen Sie bitte ein anderes Dokument zum Ausweisen mit. Das kann ein Reisepass, eine Krankenkassenkarte oder auch die Geburtsurkunde sein. 

Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion vorab selbstständig sperren lassen möchten, können Sie dies über die Sperrhotline 116 116 tun. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu das persönliche Sperrkennwort benötigen, welches Ihnen entweder in dem PIN-Brief zugeordnet wurde, oder welches Sie bei Abholung des Ausweises bekommen haben. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder gestohlen worden. 

Ersatzdokumente, wie Reisepass, Geburtsurkunde oder Krankenkassenkarte
Falls der Ausweis gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben, benötigen wir zusätzlich die Bestätigung der Anzeige bei der Polizei. 

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja