Verlusterklärung eines Personalausweises


Leistungsbeschreibung


Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Eventuell muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten.

Es ist möglich, dass der verlorene oder gestohlene Personalausweis bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wird.

In diesem Fall muss einen Wiederauffindenanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte. Sollte die elektronische-Identitätsnachweis-Funktion (eiD-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden.

Verfahrensablauf


Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Spezielle Hinweise
  • Ersatzdokumente, wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: kostenfrei
Bei Verlustmeldung

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgerbüro - Team C

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter /-in Frau Bartels
  • Sachbearbeiter /-in Frau Eifert
  • Sachbearbeiter /-in Frau Meyer

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