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Verlusterklärung eines Passes


Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass oder der vorläufige Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). 

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich. 

Falls der verloren oder gestohlen gemeldete Reisepass bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wurde, muss eine Wiederauffindungsanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine weitere Nutzung des Reisepasses ansonsten problematisch werden könnte, vor allem, wenn Sie ins Ausland verreisten. Denn erst, wenn Sie Ihren Reisepass offiziell aus „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. 

Verloren gemeldete Ausweisdokumente werden in die polizeiliche Sachfahndung aufgenommen und dadurch weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Bei einer Wiederauffindungsanzeige wird die Löschung der Sachfahndung veranlasst. Ausländische Behörden nehmen jedoch nicht immer Rücksicht auf eine solche Rücknahme der Sachfahndung, daher kann es für den Dokumenteninhaber selbst bei ordnungsgemäßer Anzeige der Wiederauffindung noch zu Problemen kommen. In diesem Fall wird geraten, einen neuen Reisepass zu beantragen. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und oder Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.

  • Ersatzdokumente, wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität. 
  • Falls der Reisepass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben, benötigen wir zusätzlich die Bestätigung der Anzeige bei der Polizei. 

Es fallen für die Verlustmeldung keine Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.