Anmeldung einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Spezielle Hinweise

Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Welche Unterlagen werden benötigt?


• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden 

Welche Gebühren fallen an?


• Anmeldungen/Ummeldungen sind gebührenfrei 

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Bürgerbüro - Team C

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter /-in Frau Eifert
  • Sachbearbeiter /-in Frau Meyer

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