BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Anmeldung einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden 

• Anmeldungen/Ummeldungen sind gebührenfrei 

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.