Leistungsbeschreibung

Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die für den Sitz der Hauptwohnung zuständigen Stelle erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Personalausweise und Pässe/ Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ein kleiner Tipp von uns:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanschlussanbieter und der Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) warten auf Ihre neue Anschrift.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter /-in Frau Eifert
  • Sachbearbeiter /-in Frau Meyer
Verwandte Dienstleistungen
Anmeldung einer Nebenwohnung