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KITA-Anmeldung, Anmeldung eines Kindes in einer Kindertagesstätte


Hier können Sie Ihr Kind für die Aufnahme in eine der städtischen Kindertagesstätten der Stadt Peine anmelden. Eine Übersicht der städtischen Kindertagesstätten sowie Informationen zu weiteren Kinderbetreuungsangeboten finden Sie hier.

Leistungsbeschreibung

Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Ein Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Über das KITA-Elternportal (rechte Kachel) finden Sie alle Informationen zu den städtischen Kindertagesstätten und können Ihr Kind online anmelden. 

Was bietet das Elternportal?

  • Einen umfassenden Überblick aller städtischen Kindertagesstätten der Stadt Peine
  • Eine Auswahl nach individuellen Kriterien, z.B. Standortsuche, Betreuungsform
  • Ausführliche Informationen zum Angebot aller Kitas
  • Eine Vormerkung für mehrere Einrichtungen
  • Ein persönliches Nutzerkonto

Wann können Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertagesstätte anmelden?

  • Ab Geburt

Welche Schritte sind bis zur Anmeldung notwendig?

  • Auf der Startseite des KITA-Elternportals wählen Sie mithilfe der Suchkriterien Ihre bevorzugte/n Kita/s aus
  • Zur Anmeldung ist eine Registrierung erforderlich, durch die Sie im Prozess schrittweise geführt werden
  • Nach der Registrierung steht Ihnen Ihr Benutzerkonto für die Online-Anmeldung und spätere Änderungen zur Verfügung 

Was ist zu beachten: 

  • Eine Anmeldung ist auch für mehrere Kindertagesstätten mit einer Wunschreihenfolge möglich, hierbei kann für jede Kindertagesstätte eine Betreuungsform ausgewählt werden (z.B. Vormittagsbetreuung)
  • Soweit in einer Kindertagesstätte auch eine andere Betreuungsform (z.B. Ganztagsbetreuung) alternativ beantragt werden soll, können Sie dieses nach Absenden des Antrages nachträglich im Benutzerkonto als zusätzlichen Antrag ergänzen

Seit einigen Jahren besteht bei der Stadt Peine ein Defizit an Betreuungsplätzen, so dass nicht allen Eltern unmittelbar zu dem gewünschten Termin ein passender Betreuungsplatz angeboten werden kann. Informationen zur Vergabesystematik in den städtischen Kindertagesstätten können Sie über den nachfolgenden Link aufrufen: Elterninformation zur Platzvergabe

  • Bei Bedarf können Sie Kontakt zur Kommune aufnehmen, um sich über die Betreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu erkundigen
  • Erfahren Sie mehr zu den Betreuungszeiten, den konzeptionellen Schwerpunkten, den Kosten für die Betreuung, dem Angebot von Mittagessen usw.
  • Vor der Aufnahme wird mit Ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit und Zusatzdienste wie Randzeitenbetreuung und Mittagessen
  • Hinweis: Bei Kindern mit einer Beeinträchtigung empfiehlt es sich, mit der Kommune Kontakt aufzunehmen, um eine eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären

Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie von den genannten Kontaktpersonen.

Eltern sollen sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren wie die Anmeldung erfolgt.
Die meisten Plätze in den Kindertageseinrichtungen werden in der Regel zum neuen Kindergartenjahr (01.08. eines Jahres) vergeben. Die Platzvergabe für das neue Kitajahr erfolgt häufig bereits im Frühjahr eines Jahres. Auch andere Zeitpunkte für Anmeldung und Aufnahme sind möglich.

Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres:

  • Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung)
  • Ggf. Arbeitsbescheinigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Für die Betreuung in den städtischen Kindertagsstätten werden Beiträge nach der folgenden Satzung erhoben: 

Satzung über die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Stadt Peine (Elternbeitragssatzung)

Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertagesstätte von bis zu acht Stunden täglich.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an das Jugendamt Peine wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass eine teilweise oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge erfolgt.

Zum neuen Kindergartenjahr wird über die Betreuungsplätze ein Hauptaufnahmeverfahren durchgeführt. Für dieses Verfahren werden Anträge berücksichtigt, die bis zum 31. Januar des Jahres vorliegen.

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten 
der Stadt Peine:

Kindertagesstättenbenutzungssatzung