Baugenehmigung Erteilung


Leistungsbeschreibung


Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist ein Anzeigeverfahren im Sinne von § 62 NBauO (sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen) möglich.

Verfahrensablauf


Die Antragsunterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine durch den/die Entwurfsverfasser/-in elektronisch zu übermitteln.

Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag geleitet und der Verfahrensablauf erläutert.

An wen muss ich mich wenden?


Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf. 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden.Insbesondere:

  • Auszug aus der Amtlichen Karte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
    • Nachweis der Standsicherheit
    • Nachweis des Brandschutzes
    • ggf. erforderliche Gutachten
    • ggf. Betriebsbeschreibung

Welche Gebühren fallen an?


Die Entscheidung über einen Bauantrag ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung

Anträge / Formulare


Für die Antragsstellung ist der Online-Antragsassistent zu verwenden.

Was sollte ich noch wissen?


Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie über den nachfolgenden Link: Merkblätter und FAQ der Bauordnung

Kontakt

  • Abteilung Bauordnung