Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihrer Baumaßnahme vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden städtebaulichen Planungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können. Zudem erhält die Bauherrin oder der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Grundsätzlich können Bauherrinnen und Bauherrn eine Bauvoranfrage stellen. Wenn aber die untere Bauaufsichtsbehörde für die Bauvoranfrage die Erstellung der Bauvorlagen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser für erforderlich erachtet, dann ist eine solche Person erforderlich.
Zur Bauvoranfrage gehören die Bauvorlagen, die für die Beurteilung der Bauvoranfrage erforderlich sind. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Die erforderlichen Unterlagen sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).
Verfahrensablauf
Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch die Bauvoranfrage geleitet und der Verfahrensablauf erläutert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum / Landwehr, Wendesse und Woltorf.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Welche Gebühren fallen an?
Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird.
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie über den nachfolgenden Link: Merkblätter und FAQ der Bauordnung
Bemerkungen
Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden.
Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.
Der Bauv orbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.