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Personalausweis beantragen


Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis/Reisepass beantragen. Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragsstellung abhängig: 
•    Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. 
•    Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. 

Sofern Ihr Personalausweis demnächst abläuft, sind Sie verpflichtet einen neuen Ausweis zu beantragen, wenn
•    Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
•    Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
•    Sie in Deutschland gemeldet sind und 
•    Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. 

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
•    Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
•    Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein. 

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. 

Sollten Sie einen neuen Personalausweis aufgrund einer Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel benötigen, können Sie diesen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Dies könnte nützlich sein, sofern Sie eine Reise ins Ausland geplant haben. Es ist allerdings zu beachten, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis erneut gebührenpflichtig beantragen. 

Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie Sich online ausweisen. Den Online-Ausweis können Sie nutzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung. 
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. Zusätzlich ist es hier notwendig, vorab Kontakt zu der Behörde außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes aufzunehmen, da in jedem Fall eine Ermächtigung von der Hauptwohnsitzgemeinde eingeholt werden muss.

Hinweis: Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands. Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen. 
Bitte erkunden Sie sich immer vorab bei dem gewünschten Bürgeramt / der gewünschten Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie benötigen und ob ggf. vorab eine Ermächtigung notwendig ist. 

Seit dem 01. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.

  1. Antragstellung: Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen. Wichtig: Personen ab 16 Jahren können und müssen den Personalausweis selbst beantragen. Ein Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Für Personen unter 16 Jahren stellen die sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam mit dem Kind. 
  2. Passfoto: Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden. Wichtig: Bei Säuglingen wird empfohlen, das Foto in einem Fotostudio aufnehmen zu lassen, da die Fotokabine vor Ort nicht für Säuglinge ausgelegt ist. 
  3. PIN-Brief: Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
  4. Herstellung: Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. 
  5. Abholung: Sie holen Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen. In dem Fall wird Ihnen das Sperrkennwort in der Regel per Post nach Hause geschickt. Bei Kindern unter 16 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person den Ausweis abholen. Der alte Personalausweis muss in jedem Fall mitgebracht werden. Dieser kann entweder entwertet wieder ausgehändigt oder von der Behörde vernichtet werden. 
  6. Direktversand: Bei Antragstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei der Antragstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird Ihnen ebenfalls zugestellt. Hinweis: Für den Direktversand wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro berechnet. 
  7. Online-Funktion: Sie können Sich nun mit Hilfe des PIN-Briefes Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID) setzen. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Sollten Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sein, sich allerdings mit ständigem Wohnsitz im Ausland aufhalten, liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. 

Kontaktformular des Auswärtigen Amts

•    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. 

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: 
•    Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. 

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel:
    • Alter Personalausweis,
    • Gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • Aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel:
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständnis der Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    •  Bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Sofern der Personalausweis für eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden soll, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt: 

  • Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellsten Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist;
  • Wenn Ihre Auslandsanschrift auf dem Personalausweis eingetragen werden soll: zusätzlich ein Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel Ausländerausweis, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen. 
  • Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

Bitte beachten Sie insoweit, dass die Online-Funktion eines Personalausweises nur genutzt werden kann, wenn eine ausländische Anschrift erfasst wurde. 

Bei Bedarf kann in Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein. 

  • 46,00 € (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • 27,60 € (6 Jahre gültig) für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 € Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis 
  • 13,00 € Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • 30,00 € Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
  • 15,00 € Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
  •   8,00 € Gebühr für ein Passfoto, wenn es direkt bei der Stadt Peine erstellt wird

Eine Gebührenreduzierung oder –befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen für Bedürftige möglich. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. 

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

2 – 3 Wochen ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.