Archivgut: Einsicht gewähren
Archivgut: Einsicht gewähren
Leistungsbeschreibung
Das Stadtarchiv Peine ist Anlaufstelle für historisch-wissenschaftliche, heimatkundliche und familiengeschichtliche Fragestellungen, soweit sie Ereignisse im Verwaltungsgebiet der heutigen Stadt Peine betreffen.
Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel. Eine klärende Kontaktaufnahme vor einem Archivbesuch wird empfohlen.
Die Benutzung des Archivs ist für jede Person möglich. Einschränkungen können durch den Erhaltungszustand der Unterlagen sowie durch datenschutzrechtliche Bestimmungen entstehen. Bei Abgaben privater Herkunft können auch beschränkende Bestimmungen seitens der Abgebenden bestehen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte vorab per Email oder telefonisch an das Stadtarchiv.
Email: stadtarchiv@stadt-peine.de
Telefon: 0 51 71-49 95 38
An wen muss ich mich wenden?
Das Stadtarchiv Peine ist zuständig für städtische und private Unterlagen, die im Gebiet der heutigen Stadt Peine entstanden sind, d. h. hier sind Unterlagen zur Kernstadt sowie den 1974 nach Peine eingemeindeten Ortschaften Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf zu finden.
Zur weiteren Beurteilung der Zuständigkeit ist es wesentlich zu wissen, auf welcher Verwaltungsebene die jeweilige Institution zum Zeitpunkt der Aktenentstehung/ -abgabe angesiedelt war. So können polizeiliche Unterlagen bis zur Gründung der Bundesrepublik sowohl bei der jeweiligen Kommune, als auch bei übergeordneten Archiven lagern. Heute ist das Polizeiwesen eine Landesangelegenheit und somit sind Polizeiakten auch in den Landesarchiven zu suchen.
Bei Personenstandsunterlagen sind generell zwei wesentliche Punkte zu beachten: Einerseits ist es entscheidend, wo genau sich die jeweilige Geburt, Heirat oder der Sterbefall ereignete, nicht etwa der letzte Wohnort. Andererseits sind die geltenden Schutzfristen maßgeblich. Geburtsregister kommen erst nach Ablauf von 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 und Sterberegister nach 30 Jahren in das zuständige Archiv. Bei kleineren Ortschaften kann es zudem sein, dass mehrere Jahrgänge zusammengebunden sind. In diesen Fällen ist der jeweils jüngste enthaltene Jahrgang maßgeblich.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel keine.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren anfallen. Bitte kontaktieren Sie dazu das Stadtarchiv direkt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Um Wartezeiten oder wiederholte Anreisen zu vermeiden, wird eine Voranmeldung / Terminabsprache empfohlen.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs Peine.
Links & Onlinedienste
Weitere Informationen aus dem StadtarchivVerwandte Dienstleistungen
Geburtsurkunde AusstellungEheurkunde - Ausstellung
Sterbeurkunde beantragen