Bürgerbüro - Team A
Bürgerbüro - Team A
Diese Einrichtung gehört zu Bürgerbüro.
Standort
Stadtverwaltung Peine
Kantstraße 5 31224 PeinePostfach 1760 - 31207 Peine
Tel.: 05171 49-9361 Fax: 05171 49-7376 E‑Mail: standesamt@stadt-peine.deKontakt
Dienstleistungen
- Lebenspartnerschaftskunde - Ausstellung
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
- Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Familienname Änderung
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt
- Eheschließung voranmelden
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Namensrechtliche Erklärung
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Eheurkunde - Ausstellung
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Kirchenaustritt Erklärung
- Mutterschaftsanerkennung
- Geburt Anzeige
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag