Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gem. § 70 Abs. 3 S. 1 NBauO
Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gem. § 70 Abs. 3 S. 1 NBauO
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Bauantrag eingereicht haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Baugrube, einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
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Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
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Füllen Sie das Online-Formular aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
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Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
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Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
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Leisten Sie die Vorauszahlung.
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Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
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Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
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Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
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Sie zahlen die Gebühren.
Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag auf Teilbaugenehmigung geleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf.
Voraussetzungen
Eine Teilbaugenehmigung kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn:
- der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist und
- nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Vollständiger Bauantrag
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Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und Genehmigungsfrist.
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils höchstens drei Jahre möglich.
Rechtsbehelf
Ihre Möglichkeiten bei einem negativen Bescheid:
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Widerspruch
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Klage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie über den nachfolgenden Link: Merkblätter und FAQ der Bauordnung