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Sonstige Melderegisterauskünfte


Leistungsbeschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt neben der einfachen und erweiterten Melderegisterauskunft weitere Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
   •    Vor- und Familiennamen,
   •    Doktorgrad,
   •    derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Selbstauskunft
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
   •    die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
   •    die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
   •    die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
        •    der Speicherung sowie
        •    der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
   •    die Arten der übermittelten Daten
   •    als auch ihre Empfänger erhalten.

Gruppenauskunft
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 
   •    Geburtsdatum,
   •    Geschlecht,
   •    derzeitige Staatsangehörigkeit,
   •    derzeitige Anschriften,
   •    An- und Auszugsdatum sowie
   •    Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen
   •    Vornamen und Familienname,
   •    Doktorgrad,
   •    Alter,
   •    Geschlecht,
   •    Staatsangehörigkeiten,
   •    derzeitige Anschriften und
   •    gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift
mitgeteilt werden.

Alle hier genannten Auskünfte können auf schriftlichen Antrag erfolgen.

Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft schriftlich:
•    Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
•    Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
•    Sie erhalten eine Antwort per Post.
•    Bei der erweiterten Melderegisterauskunft ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • Angaben über die gesuchte Person
    Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Peine müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Das eine Auskunft kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen
  • Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).

Die Gebühren sind individuell und können auf Nachfrage im Bürgerbüro beantwortet werden.

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.